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  Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.
  Aus meiner Sicht wäre es am allerbesten, wenn es keine verschiedenen Systeme gäbe und alle in denselben Topf einzahlen und aus diesem schöpfen würden.
  Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, noch in dieser Legislaturperiode die individuelle Bildungsförderung umfassend neu auszurichten.
    in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes wurde vereinbart, dass die dort Beschäftigten eine Sonderzahlungen in Höhe von insg. 3.000 Euro erhalten.