100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Entlastung ja bitte, Landesregierung reagiert aber nicht.
Daher setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen werden und von den Entlastungsmaßnahmen profitieren.
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen
Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.