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Wir halten den Vorschlag ausschließlich Frauen für das Amt vorzuschlagen für nicht angebracht, da er keine Rechtsgrundlage hat und auch keine Mehrheit finden würde
Das Selbstbestimmungsgesetz wird dabei ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln.
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert. Welche Leistungen im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse.
Ich setze mich dafür ein, dass neben der momentan noch entwürdigenden, langwierigen und teuren Personenstands- und Vornamensänderung auch weitere Hürden für trans, inter und nicht-binäre Personen abgebaut werden, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen