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Das Ausbildungsgeld sowie das Wohngeld sind Sozialleistungen, die einer Einbürgerung zum jetzigen Zeitpunkt widersprechen. Wenn Sie nach Ihrer Umschulung in einem Arbeitsverhältnis stehen, steigen Ihre Chancen auf Einbürgerung erheblich.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln