Frage von Heidrun G. • 29.08.2024

Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
Auch wenn Pensionäre und Rentner gleichermaßen im Ruhestand sind und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, so besteht doch ein Unterschied zwischen den beiden Systemen.
Denn das Beihilferecht der Beamten wird nicht durch ein Gesetz durch den Bundestag beschlossen.
Da diese sich auf das gesetzliche Rentensystem bezieht, möchte ich Sie gern an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verweisen. Gesetzliche Vorgaben die Rentenfragen betreffend, werden auf Bundesebene getroffen. Insofern ist Ihre Frage dort am besten platziert.