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  Entscheidend ist nicht die Art der Behörde, sondern der Wille zur Aufklärung. Dies sicherlich auch vor dem Hintergrund der schwierigen juristischen Aufarbeitung. CDU und CSU werden weiter am Ball bleiben, wenn es um die Aufarbeitung geht. Dass der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hohe Bedeutung beigemessen werden muss, versteht sich.
Seitdem sich Anfang des Jahres neue Widersprüche in der Causa Warburg gezeigt haben, ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Bundestag bitter nötig. Nachdem die Ampel die Einsetzung in der letzten Legislatur noch abwenden konnte, fordern wir Linken einen Untersuchungsausschuss im nächsten deutschen Bundestag.
Die CDU/CSU-Fraktion beantragte in der 20. Wahlperiode die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Cum-Ex-Steueraffäre rund um die Warburg-Bank und die Rolle des damaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz.
Es wurde bereits ein Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zur Warburg-Scholz-Cum-Ex-Affäre in der vergangenen Legislaturperiode von der CDU gestellt. Dieser wurde von der AfD unterstützt und erhielt das notwendige Quorum von 25%.
Wer Geschäfte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht oder daran mitgewirkt hat, muss konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt dabei in der Verantwortung der Justiz.