Antwort 13.07.2026 von Falko Droßmann SPD
Ich nehme Ihr Anliegen ernst und werde beim BMVg nachhaken, wie solche Fälle in der Praxis wirklich gehandhabt werden.
Ich nehme Ihr Anliegen ernst und werde beim BMVg nachhaken, wie solche Fälle in der Praxis wirklich gehandhabt werden.
Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit dem Artikelgesetz „Zeitenwende“ im März 2025 abgeschafft wurden.
Lediglich für pensionierte Offiziere im höheren B-Besoldungsbereich gibt es weiterhin Ausnahmen.