Frage von Florian S. • 15.05.2024

Antwort von Andreas Schubert Die Linke • 24.05.2024
Die Betreuung Obdachloser liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung im Verbund mit freien Trägern an verschiedenen Standorten in Gera.
Die Betreuung Obdachloser liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung im Verbund mit freien Trägern an verschiedenen Standorten in Gera.
Die Unterbringung Geflüchteter wird von den Ländern organisiert - der Bund bestimmt nicht konkret, wie vor Ort die Unterkünfte zu organisieren sind.
In Deutschland besteht ein deutlicher Mangel an individuell bezahlbarem Wohnraum. Es müssen staatliche Investitionen in die soziale Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum getätigt werden, um die Baubranche zu stärken und nachhaltige Strategien zu erarbeiten.