Der Aufenthaltstitel von Zuwanderern sollten innerhalb von 3 Monaten endgültig geklärt werden und dann sollten die Personen entweder in die Integration und Arbeitstätigkeit oder auf ihre Rückreise begleitet werde.
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Antwort 17.04.2025 von Bernd Schuhmann AfD
Antwort 26.03.2025 von Maria-Lena Weiss CDU
Ich habe dem Paket nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Bundesregierung liefert – bei Bürokratieabbau und auch einer kontrollierten Migrationspolitik.
Antwort 19.03.2025 von Dietmar Bartsch Die Linke
Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort 05.03.2025 von Thorsten Frei CDU
Mit Blick auf syrische Flüchtlinge gilt, dass diese größtenteils einen subsidiären Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben.
Antwort 22.04.2025 von Julian Schwarze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (für den Neubau und die Freiflächen) sollen im Mai 2025 durch alle Beteiligten vorgestellt werden.