Antwort 13.02.2026 von Stephan Brandner AfD
An unserem Programm hat sich nichts geändert.
An unserem Programm hat sich nichts geändert.

Sofern Jesidinnen und Jesiden in ihrem Heimatland verfolgt werden, kann ihnen nach geltendem Asylrecht Schutz in Deutschland zustehen, was im Einzelfall durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wird.
Ich kann Ihre Irritationen und Bedenken verstehen. Das Aufenthalts- und das Asylgesetz wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder ergänzt und verändert, was sie insgesamt auch komplexer macht.