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Thomas Silberhorn
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Frage von Christiane M. •

Sie fordern die unterschiedslose Abschiebung ausreisepflichtiger Genozid-Überlebender Eziden und Rückkehr in ein noch immer genozidales Umfeld. Ist dies Ihre Auffassung von Schutz und "nie wieder"?

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

am 13.11.2025, 1. Beratung Aufenthaltsrecht Eziden, forderten Sie eine Gleichbehandlung, verweisen auf BAMF Entscheidungen, die umzusetzen seien und nennen dies gerecht. Ist es gerecht, dass Genozid-Überlebenden, nur weil sie erst ab 2018 fliehen konnten, nachdem sie ausweglos seit 2014 als Binnenvertriebene in Zelten dahinvegetieren, kein Schutz zusteht? Obwohl es an aktuellen Erkenntnismitteln nicht mangelt, die ein kollektives Trauma und darin begründete Unzumutbarkeit und keine sichere Rückkehrmöglichkeit bescheinigen? Ist es gerecht, dass es seit 2 Jahren vom Wohnort und der dort vorherrschenden Willkür abhängt, ob Eziden abgeschoben oder geschützt werden, weil es keine einheitliche Regelung gibt? Als Quellenangaben bitte ich Sie, sich die immer wieder von den Ländern beantragten Schutzprogamme anzuschauen. Die Folgen wären hier entnehmbar: https://weact.campact.de/petitions/unmenschliche-trennung-von-familie-mit-4-azubis-stoppen

Vielen Dank.

MfG

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