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Natalie Pawlik
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Frage von Heiner P. •

Wie stehen Sie zu der aktuellen Praxis der Abschiebung von mittlerweile voll integrierten Ausländern (siehe die vielen lokalen Petitionen gegen Abschiebung ). Da läuft Grade etwas extrem schief.

Einerseits suchen wir händeringend nach Personal in Pflege- und Gesundheitssystem und dann werden Personen die in diesem Bereich hier in Deutschland ausgebildet wurden ( u.a. auch mit Steuergeldern) zur Ausreise aufgefordert. Was tun sie um diesen eklatante Misswirtschaft zu beseitigen. Die lokale Presse ist mittlerweile voll von diesen Berichten, vor Ort haben viele Bürger keinerlei Verständnis für diese Praxis.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihre Irritationen und Bedenken verstehen. Das Aufenthalts- und das Asylgesetz wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder ergänzt und verändert, was sie insgesamt auch komplexer macht.

Die erste Komplexität beginnt in der Praxis schon bei der Zuständigkeit. Der Bund ist für den rechtlichen Rahmen, also beispielsweise für Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), zuständig. Dieser gibt aber wiederum vor, dass die operative Verantwortung für die Durchführung des Gesetzes, also für die Anwendung im Einzelfall und damit letztlich auch für die Durchführung von Abschiebungen, bei den Bundesländern liegt. Das heißt, die lokalen Ausländerbehörden unterstehen den entsprechenden Landesministerien. Sie haben bei der Bewertung von Sachverhalten, Härtefällen und Integrationsleistungen mitunter Ermessensspielräume, die je nach Bundesland sehr unterschiedlich genutzt werden.

Ich teile Ihre Auffassung, dass Menschen, die arbeiten und sich gut integriert haben, eine verlässliche Bleibeperspektive haben sollten. Genau für solche Fälle wurden §§ 25a und 25b AufenthG geschaffen, die nach einer bestimmten Aufenthaltszeit im Bundesgebiet, bei guter Integration und Erfüllung der weiteren im Gesetz festgelegten Kriterien die Erteilung eines entsprechenden humanitären Aufenthaltstitels ermöglichen. Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren, können auch eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG erhalten. Sofern in dem jeweiligen Fall ein Passdokument vorliegt und der Lebensunterhalt vollständig gesichert ist, kommt ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG in Betracht. Die Ausbildungsduldung und die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG schützen vor Abschiebung während der gesamten Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sieht das Aufenthaltsgesetz entsprechende Folgeaufenthaltstitel vor. In allen anderen Fällen von Duldungen schützt allein ein bestehendes Ausbildungsverhältnis nicht davor, dass ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer das Bundesgebiet verlassen müssen.

Die Komplexität rund um aufenthaltsrechtliche Fragen ergibt sich auch daraus, dass jeder Fall individuell ist und einzeln geprüft wird. Gleichzeitig müssen wir die bestehenden Möglichkeiten konsequenter nutzen und Verfahren so gestalten, dass gut integrierte Menschen nicht durch vermeidbare bürokratische Hürden oder lange Bearbeitungszeiten in Unsicherheit geraten und die schon jetzt bestehenden aktuellen rechtlichen Möglichkeiten auch genutzt werden. Gerade in Bereichen wie der Pflege oder dem Gesundheitswesen, in denen Fachkräfte dringend gebraucht werden, ist es weder im Interesse der Betroffenen noch unseres Landes, wenn erfolgreich ausgebildete und beschäftigte Menschen ihre Perspektive verlieren.

Für mich gilt deshalb: Wer sich an unsere Gesetze hält, unsere Sprache lernt, arbeitet oder eine Ausbildung absolviert, ist Teil unserer Gesellschaft geworden und sollte eine faire und verlässliche Chance erhalten, dauerhaft hier zu bleiben. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus vor, dass für gut integrierte geduldete Menschen ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden soll. 

Gleichwohl braucht es auch einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der seine Regeln nachvollziehbar und konsequent umsetzt. Beides gehört zusammen. Ich werde mich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Einwanderungs- und Aufenthaltsregelungen praxistauglich sind, Integration belohnen und den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes ebenso gerecht werden wie den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Humanität.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, dann wenden Sie sich gerne jederzeit erneut an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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