Sie fordern die "Re-Migration" von Menschen, "die sich den deutschen Pass erschlichen haben". Wie definieren Sie "sich den deutschen Pass erschleichen"?
Liebe Frau Ebner-Steiner,
zum Abschluss Ihrer Klausurtagung in Oberbayern sagten Sie in einem Presseinterview:
"Die AfD ist die einzige Fraktion im Bayerischen Landtag, die sich konsequent für die Re-Migration einsetzen. Und damit meinen wir Straftäter, Ausreisepflichtige und Personen, die sich den deutschen Pass erschlichen haben."
Ich möchte gerne wissen, wie Sie definieren, wann jemand sich den deutschen Pass "erschlichen" hat. Kann man sich den deutschen Pass überhaupt erschleichen? Wer soll festlegen, ob ein deutscher Pass erschlichen wurde?
Meines Wissens ist es verfassungswidrig, die Ausweisung von Menschen zu fordern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wer den deutschen Pass besitzt, ist deutscher Staatsbürger.
Ist Ihre Forderung verfassungswidrig?

