Für die Gastronomie weiter einstehen als Bayerische Staatsregierung
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ich bin grundsätzlich dafür, auch nach 2023 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie beizubehalten.
Nein, die Aufenthaltsqualität mit Außengastronomie lässt sich nicht durch Beseitigung des Individualverkehrs steigern, siehe Beispiel Friedrichstraße.
Eine verpflichtende „Zuweisung“ von Arbeitslosen auf bestimmte offene Stellen ist gesetzlich nicht möglich und würde auch dem grundgesetzlich geschützten Recht der freien Berufswahl widersprechen.
Letztlich ist aber jeder Betrieb frei, von seinem grundsätzlichen Hausrecht Gebrauch zu machen und die eigenen Regeln strenger zu fassen.
Um den Tourismus für Beherbergungen zu vereinfachen, schaffen wir die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab