Das besondere Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten und die erworbenen Ansprüche auf Pensionen sind rechtlich geschützt.
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Das zeigt sich für mich auch ein Stück weit daran, dass Sie in den vielen Jahren meiner politischen Arbeit der Erste sind, der sich daran stört.
In einer Zeit, in der wir Verwaltungsstrukturen vereinfachen und die gesetzlichen Krankenkassen langfristig tragfähig und beitragsstabil ausgestalten wollen, erscheint ein Ausbau von Parallelstrukturen nicht sinnvoll
Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen.
Es gibt insofern etwas Neues, dass die Landesregierung ihre Eckpunkte zur Modernisierung im Bericht an den Ausschuss etwas konkretisiert hat und mittlerweile auch einen Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben hat. Darin finden sich allerdings keine Regelungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe – auch nicht für Neuverbeamtete, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen.