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Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Das ist nicht nur formal richtig. Auch die Studienlage bestätigt, dass sich Arbeitgebende in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beteiligen.


Grundsätzlich gilt: Die Zahl der Arbeitssuchenden entspricht nicht der der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld. So sind (Zahlen von 2022) nur rund 43 Prozent der erwerbsfähigen Empfänger von Arbeitslosengeld II im engeren Sinn arbeitssuchend.

ich habe mich an die Bundesagentur für Arbeit gewendet, um Ihre Fragen zum Stellenportal zu beantworten. Diese hat mir die folgenden Antworten übermittelt: