IGV-Änderungen: Grundrechte bleiben gewahrt, nationale Souveränität und Parlamentskompetenz bleiben unangetastet.
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TIM wird in mehreren Phasen ausgerollt. In der Startphase können Praxen selbst entscheiden, ob und wie sie erreichbar sind. Das soll vor Überlastung schützen.
Das Gesundheitssystem muss so ausgerichtet werden, dass der Patient im Mittelpunkt steht.
Das Land NRW muss eine Bürokratiebremse für den Gesundheitsbereich einführen, um den Aufbau neuer Bürokratie zu verhindern. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss zudem weiter vorangetrieben werden.
Weder werden der WHO Kompetenzen übertragen, die zu einer beschränkenden Handlungsfähigkeit Deutschlands führen, noch werden durch die Neuordnung der IGV die Meinungsvielfalt oder andere Grundrechte der Bürger in irgendeiner Weise gesondert eingeschränkt
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.