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Jeanne Dillschneider
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Frage von Jürgen S. •

Was ist denn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und welche epidemische Kennzahlen werden für die Feststellung herangezogen?

Sehr geehrte Frau Dillschneider,
das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG), um Epidemien zu bekämpfen. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.

(Infektionsschutzgesetz - IfSG)

§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:

Bitte erklären Sie uns die Kennzahlen für eine epidemische Lage von nationaler Tragweite.

Oder gibt es keine epidemischen Kennzahlen?

Herzliche Grüße

J. S.

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