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Jeanne Dillschneider
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Frage von Jürgen S. •

Was ist denn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und welche epidemische Kennzahlen werden für die Feststellung herangezogen?

Sehr geehrte Frau Dillschneider,
das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG), um Epidemien zu bekämpfen. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.

(Infektionsschutzgesetz - IfSG)

§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:

Bitte erklären Sie uns die Kennzahlen für eine epidemische Lage von nationaler Tragweite.

Oder gibt es keine epidemischen Kennzahlen?

Herzliche Grüße

J. S.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite" ist in § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Der Deutsche Bundestag kann sie feststellen, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet. Es gibt keine konkreten epidemischen Kennzahlen, die automatisch zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite führen.

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