
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Tierhaltenden, Rücklagen für notwendige tierärztliche Behandlungen zu bilden bzw. eine Versicherung abzuschließen
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Tierhaltenden, Rücklagen für notwendige tierärztliche Behandlungen zu bilden bzw. eine Versicherung abzuschließen
"Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt", so heißt es in Artikel 70 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung
Koalition hat offenes Ohr für den Tierschutz
Der Bayerische Landtag ist lediglich für Bayern zuständig. Eine Kastrationspflicht für ganz Deutschland wäre eine Bundesangelegenheit und somit wäre der Dt. Bundestag zuständig. Ich denke, die Kollegen in Berlin helfen da gerne weiter.
Die Linke fordert mehr Unterstützung für Tierheime, will eine Kastrations- und Chip-Pflicht für Katzen, scheiterte aber bisher an fehlenden Mehrheiten.
Leider gab es nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung keine parlamentarische Mehrheit mehr für die Tierschutznovelle, die auch für Hunde und Welpen eine Verbesserung bringen sollte.