Alois Rainer MdB
Alois Rainer
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Frage von Andreas F. •

Die Anbindehaltung verstösst gegen den Grundsatz einer ‘verhaltensgerechten Unterbringung’ nach § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Wieso wollen Sie die Anbindehaltung beibehalten - Klientelpolitik?

Aus Sicht der Tiermedizin und der Verhaltensforschung ist die Anbindehaltung höchst problematisch; die Bundestierärztekammer fordert daher den Ausstieg aus dieser Haltungsform (Bundestierärztekammer, PM v. 19. 5. 2015, siehe https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/pressemeldung.php?X=20150519125845 ).

§ 2 Nr. 1 TierSchG verpflichtet den Tierhalter seine Tiere „verhaltensgerecht“ unterzubringen. Nach den Gesetzesmaterialien gelten „Haltungssysteme […] dann als tiergerecht, wenn das Tier erhält, was es zum Gelingen von Selbstaufbau und Selbsterhaltung benötigt, und ihm die Bedarfsdeckung und die Vermeidung von Schaden durch die Möglichkeit adäquaten Verhaltens gelingt“ (BT-Drs. 10/3158, S.18).

Nach § 17 Nr. 2 b TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Leiden zufügt (BGH, Urt. v. 18. 2. 1987 – 2 StR 159/86, NJW 1987, 1833, 1834; siehe auch BVerwG, Urt. v. 18. 1. 2000 – 3 C 12.99, NuR 2001, 454; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. 10. 2015 – 3 Ss 433/15).

Alois Rainer MdB
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr F.,

für die Haltung von Rindern gelten die Regelungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierverordnung. Demnach dürfen die Bewegungsmöglichkeiten der Rinder nicht so stark eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. In Deutschland gibt es vielfältige Haltungsformen von Rindern, die sich z. B. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder aus traditionellen Gründen unterscheiden. In den letzten Jahren hat sich immer mehr die Haltung von Rindern in Laufställen durchgesetzt, in denen sich die Tiere in Gruppen frei bewegen können. Dies ist aus Sicht des Tierschutzes sehr zu begrüßen. Daher bin ich davon überzeugt, dass die ganzjährige Anbindehaltung ein Auslaufmodell ist.

Aber es gibt immer noch Ställe, in denen die Rinder entweder ganzjährig oder vor Allem in sogenannter „Kombihaltung" angebunden gehalten werden. Viele dieser Betriebe haben kaum Möglichkeiten, auf andere Haltungsverfahren umzustellen, z. B. wenn sich der Rinderstall in Ortslage befindet. Ich begrüße die Entwicklung zur Aufgabe der ganzjährigen Anbindehaltung. Ich werde die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten und davon abhängig entscheiden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht und wie dieser aussehen soll. 

Mit freundlichen Grüßen

Alois Rainer, MdB

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