Frage von Thomas W. • 29.01.2024

Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.
Ich freue mich, dass wir Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen können. Für Ihre Anliegen München-Land betreffend, bitte ich um Kontaktaufnahme mit meinem Kollegen.