Frage von Felix H. • 21.09.2021

Antwort von Marcus Weinberg parteilos • 23.09.2021
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne direkt beantworten möchte.