Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Hierfür führt die Polizei beispielsweise jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik.
Hierfür führt die Polizei beispielsweise jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik.
Die öffentlich-rechtlichen Apps werden unter Erwägungen der Niedrigschwelligkeit und des Anspruches möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern Zugriff auf sie zu verschaffen in den großen App Stores angeboten.
Wir wollen die digitale Zukunft konstruktiv gestalten und, wo nötig, auf reale Bedrohungslagen zielgerichtet reagieren.
Bei dieser Meldestelle handelt es sich nicht um eine Stelle zur Verfolgung von Straftaten. Die Strafbarkeit der Meldungen ist gerade nicht vorausgesetzt
Gerade bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten ist die Anwendung von Quellen-TKÜ unter den Voraussetzungen des Art. 10 des Grundgesetzes ...