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Artikel 20a unseres Grundgesetzes ist Spiegelbild dessen, wofür Sie sich einsetzen. Darüber hinaus hat Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen wie etwa dem Verbot, auf dem Gehweg zu radeln, auf Uneinsichtigkeit oder gar Aggressivität zu stoßen, ist umso unverständlicher. Wir sind uns sicher einig, dass immer noch zu wenig über den Fußverkehr geredet wird.
auch in Zukunft werde ich mich wie bisher für den Tierschutz einsetzen. Mein Hauptanliegen gilt allerdings den Menschen dahingehend, dass es ihnen in der Zukunft besser gehen soll.
In den parlamentarischen Beratungen über das Tierschutzgesetz wird geprüft werden, inwiefern Regelungen für ein umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittländer aufgenommen werden können.