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(...) zu Frage 1: Mit Ihrer Frage, ob ich "glaube, dass die bestehende Gesetzgebung im Betäubungsmittelgesetz ausreicht, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen", erwecken Sie den Eindruck, Cannabis wäre ein Medikament. Bei Cannabis handelt es sich aber nach wie vor um ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, dessen therapeutischer Nutzen bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen ist. (...)
(...) So sollte es jedenfalls sein. Aber es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß jeder Gesetzesverstoß oder jeder Verstoß gegen die Verfassung auch strafbar ist. Nur wenn ein Gesetz ausdrücklich ein Verhalten - Tun oder Unterlassen - für strafbar erklärt, kann das Verhalten zu einer Anklage und einer Verurteilung führen. (...)
(...) Ich darf Ihnen versichern, dass die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion weiter daran arbeiten, die Lebensverhältnisse anzugleichen. Ich weise aber auch darauf hin, dass es gleiche Lebensverhältnisse wohl nicht geben wird. Denn die gibt es auch im Westen nicht. (...)
Sehr geehrter Herr Schlosser,