Antwort 24.08.2022 von Oliver Hildenbrand   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht.
mit dem neuen EEG 2023, dem sogenannten "Osterpaket", ist es in der Tat zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen.
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.