Antwort 07.09.2021 von Melanie Bernstein CDU
Für die Generationengerechtigkeit (demographischer Wandel) können leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Für die Generationengerechtigkeit (demographischer Wandel) können leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Die Beitragsbelastung sowohl durch den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag war eine Ungerechtigkeit, die korrigiert werden muss.
Am 06.08.21 habe ich eine Frage von Herrn Noack zu diesem Thema bereits ausführlich beantwortet und verweise entsprechend darauf.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Eine Doppelbesteuerung darf es nicht geben.
Ich setze mich für die vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Schulmedizin und Homöopathie sind wichtig. Wir brauchen BEIDES.