Antwort 29.01.2009 von Monika Brüning CDU
Sehr geehrter Herr Ferl,
Sehr geehrter Herr Ferl,
Sehr geehrter Herr Ferl,
(...) Das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung muss zugunsten der Arbeitnehmenden an dieser Stelle gelockert werden. (...) Es ist daher sozialpolitisch und rechtspolitisch dringend erforderlich zu verhindern, dass den Arbeitnehmenden der gezahlte Arbeitslohn durch Insolvenzanfechtung wieder entzogen wird. (...)
(...) Manager sind, anders als Unternehmer, Angestellte eines Unternehmens. Die Haftung eines Managers begrenzt sich, genau wie die jedes anderen Angestellten, auf strafrechtlich relevante Aspekte, wobei in der Regel zuvor Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden müssen. (...)