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(...) Die allgemeine Schulpflicht, die das Bundesverfassungsgericht nach ausdrücklicher Abwägung mit den in der Verfassung durch Art. 6 GG geschützten Elternrechte und -pflichten mehrfach bestätigt hat, dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung dieses staatlichen Erziehungsauftrags. (...)

(...) In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von der Schulpflicht möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine gleichwertige Förderung möglich ist. Im Freistaat Bayern wurde die Schulpflicht in der Bayerischen Verfassung verankert. (...)

(...) zunächst einmal möchte ich Ihnen vehement widersprechen: In Deutschland gibt es kein "Mehrklassengesetz". Zustimmen möchte ich in dem Punkt, dass das Grundgesetz als unsere Verfassung unwidersprochen gilt! (...)

Sehr geehrte Frau Blödorn,