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Portrait von Renate Schmidt
Antwort von Renate Schmidt
SPD
• 17.09.2008

(...) Einer wünschenswerten steuerlichen Begünstigung der Lieferung von Baby- und Kleinkinderartikeln steht höherrangiges EU-Recht entgegen. Die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen. Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. (...)

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