Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist
Digitalisierung muss Freiheit, gesellschaftliche Teilhabe und ökologisch-soziale Innovationen ermöglichen. Es braucht einen Glasfaseranschluss in jedem Haus.
Ich lehne die Vorratsdatenspeicherung aus grundsätzlichen Erwägungen ab und habe mich auch innerhalb der SPD dagegen engagiert, leider nicht mit umfassenden Erfolg, allerdings hoffe ich zu einem Abschwächen der Regelung beigetragen zu haben.
Ein Digitalministerium käme jetzt mindestens zehn Jahre zu spät. Weil die Digitalisierung alle Lebensbereiche und Politikfelder erreicht hat, halte ich ein monolithisches Digitalministerium für die Querschnittsaufgabe Digitalisierung für nicht zielführend.