(...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)
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(...) Für die eigene Informationsgewinnung würde ich zu seriöseren Quellen raten. Die in dem Beitrag aufgestellten Behauptungen halten meines Erachtens einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand, die skizzierten Folgen der Gesetzesänderungen drohen meines Erachtens explizit nicht. Hierzu finden Sie schon in den Kommentaren unter dem Artikel einige Anmerkungen und Links zu weiterführenden, fachlich sehr viel fundierteren Informationen, auf die ich Sie an dieser Stelle verweisen möchte. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 EstG)“ über Abgeordnetenwatch. (...)

(...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)
(...) Der besagte § 20 Abs. 6 EStG sollte bereits im Elektromobilitätsgesetz (JStG 2019) ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen. Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. (...)

(...) Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche Sachverhalte vollständig auszuschließen. (...) Wir sehen aber auch, dass der Gesetzestext sehr missverständlich formuliert ist. (...)