Antwort 02.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Schon jetzt dürfen Arbeitgeber Bewerberdaten nur verarbeiten, wenn dies erforderlich ist, um die Eignung für die ausgeschriebene Stelle festzustellen.
Schon jetzt dürfen Arbeitgeber Bewerberdaten nur verarbeiten, wenn dies erforderlich ist, um die Eignung für die ausgeschriebene Stelle festzustellen.
Sehr geehrter Herr Z.,
Zu dem von Ihnen vorgebrachten Hinweis, dass manche Beschäftigte möglicherweise weniger Anreiz verspüren könnten, zu arbeiten, wenn Sozialleistungen eine gewisse Sicherheit bieten, kann ich Ihnen sagen: Arbeit lohnt sich immer!
Das Tariftreuegesetz ist eines der großen Ziele der SPD in dieser Legislaturperiode