Antwort 15.05.2021 von Christian Lindner FDP
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft (...)
(...) Die Regeln gelten bundeseinheitlich für die Landkreise und Städte, in denen eine Inzidenz von 100 überschritten wird. (...)
(...) im gesamten Bundesgebiet eine Notbremse einzuführen (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)