Antwort 06.05.2021 von Fritz Güntzler CDU
(...) Ausgangsbeschränkungen sind keine Freiheitsentziehung, sie schränken vielmehr die Benutzung öffentlicher Räume während der normalen Ruhens- und Schlafenszeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ein. (...)
(...) Ausgangsbeschränkungen sind keine Freiheitsentziehung, sie schränken vielmehr die Benutzung öffentlicher Räume während der normalen Ruhens- und Schlafenszeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ein. (...)
(...) Kurzarbeitergeld ist bereits nach bestehendem Recht steuerfrei und wird ohne Abzüge ausgezahlt. (...)
(...) ja, ich habe für eine bundeseinheitliche Regelung gestimmt. (...)