Aus meiner Sicht hat sie ihre fachlichen Einschätzung stets schlüssig dargelegt, deshalb finde ich den Umgang mit ihr beschämend.
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Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen
Ob und wie es zu einem erneuten Wahlgang kommt, liegt zunächst in der Hand der Verhandlungspartner. Sollte Frau Brosius-Gersdorf erneut zur Wahl stehen, werde ich meine Entscheidung wie bisher auf Grundlage einer sorgfältigen Abwägung, des Gesamteindrucks und im Lichte aller vorliegenden Informationen treffen.
Die Fraktionen sollten sich in der Sommerpause auf Kandidatinnen und Kandidaten verständigen, die auch die breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger finden.
Frau Brosius-Gersdorf hält nicht länger an einer Kandidatur fest