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Deswegen wird etwa auch ein Schwangerschaftsabbruch ausschließlich bis zur Nidation und nur unter bestimmten Bedingungen gemäß der §§ 218a ff. StGB toleriert. Diese Regelung ist ein wichtiger Kompromiss und das Ergebnis langer gesellschaftlicher Diskussionen.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Dass viele pandemiebedingte Schutzmaßnahmen und die verstärkte Isolation negative psychische Folgen gerade für Kinder und Jugendliche haben können, ist unbestritten.
Die Bundesregierung hat in der letzten Wahlperiode zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der Corona-Pandemie für Familien aufzufangen.
Ich bin überzeugt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen, die das Leben und die Gesundheit vieler Menschen gerettet haben, aber in bestimmten Fällen auch unerwünschte psychische, soziale oder andere Folgen haben können