Antwort 14.11.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.

Ich stehe für eine Politik, die das Leben vom Beginn bis zum natürlichen Ende respektiert und schützt.
