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(...) Dabei hat sich gezeigt, dass eine Verschlechterung von Beweismöglichkeiten nicht zu befürchten ist. Im Übrigen erscheint mir der von Ihnen besorgte Effekt, dass die bisherigen Konsumenten von Kinderpornographie hiervon in Zukunft ablassen und etwaig vorhandes Material vernichten könnten, nicht der Schlechteste zu sein. Denn mit den Überlegungen zur Sperrung kinderpornographischer Seiten soll - im Interesse des Schutzes der betroffenen Kinder - gerade das Ziel der Eindämmung des Konsums solchen Materials erreicht werden. (...)
(...) Ich gebe Ihnen aber insoweit Recht, als sich die derzeitige Diskussion darüber, ob es Entwicklungen in unserer Gesellschaft hin zu inakzeptablen Verrohungen gibt, nicht allein auf den Bereich der PCs beschränken sollte. (...)
(...) Durch das Gesetz wird eine Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. (...)
(...) Ein Resultat dieser Gespräche war die freiwillige vertragliche Selbstverpflichtung der wichtigsten Unternehmen, eine Netzsperrung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt vorzunehmen. Klar war dabei auch, das diese Sperrung sich ausschließlich auf kinderpornografisches Material bezieht und keine Hintertür für eine Zensur des Internets entstehen darf. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. (...)