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Dass wir aktuell so gut dastehen, haben wir den Impfstoffen sowie dem Verzicht und verantwortlichen Handeln vieler Menschen, besonders der Familien zu verdanken. Das darf nicht leichtfertig verspielt werden.
(...) Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger vor. (...)
(...) schnell und sicher Freiheiten zurück zu geben, muss die vollständige Impfung mit einem negativen Testergebnis gleich gesetzt werden. (...)
(...) Rücknahme von Beschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene ist ein Gebot der Verfassung (...)