
Sehr geehrter Herr Klein,
für Unfug bin ich nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz,MdB
Sehr geehrter Herr Klein,
für Unfug bin ich nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz,MdB
(...) bzw. für das Besuchsvisum seiner Frau weit aus dem Fenster gelehnt und dazu ein ausführliches Unterstützungsschreiben an die Botschaft in Taschkent gerichtet. Dies habe ich in der Erwartung getan, dass sich Herr K. (...)
(...) Die Meldung, Russland wolle mit anderen Gasförderländern ein Gaskartell gründen, habe auch ich in der Zeitung gelesen. Natürlich sollte man dies nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber es ist andererseits auch kein Grund in Panik zu verfallen. (...)
Sehr geehrter Herr Meier
(...) Da der betreuende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ist sein Einkommen für die Unterhaltsberechnung zudem regelmäßig ohne Relevanz. Deshalb kann es auch keine Rolle spielen, wenn sich das Einkommen des betreuenden Elternteils durch kindbezogene Leistungen erhöht. Schwierigkeiten ergäben sich letztlich auch dadurch, dass diese Einkommensanteile der individuellen Besteuerung sowie Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen, wodurch eine einfache und praktische Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes - wie etwa beim Kindergeld - nicht möglich wäre. (...)