
Antwort 28.08.2023 von Peter Beuth CDU
Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen.

Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen.
Die Rente steigt und orientiert sich jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
am 09.12.2023 konnten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften auf einen neuen TVL-Tarifvertrag einigen. Der ausgehandelten Bestimmungen für die Angestellten des Landes NRW werden von der Landesregierung 1:1 auf die Beamt:innen sowie Richter:innen übertragen.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Der aktuelle Tarifabschluss 2023/2024 von Bund und Kommunen vom 24. April 2023 muss per Gesetz noch übertragen werden.