Antwort 23.08.2023 von Ulrike Bahr SPD
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt
Die Beamtenbesoldung ist, wie Sie sicher wissen, mit einer Angestelltenvergütung rechtlich und sachlich nicht vergleichbar.
Als die regierungstragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages haben wir die Inflation und ihre Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Mitteln bekämpft