Frage von Jasmin S. • 27.04.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 07.06.2024
Eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland für ehemalige Deutsche ist nach § 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bereits jetzt schon möglich
Eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland für ehemalige Deutsche ist nach § 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bereits jetzt schon möglich
Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung ist ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird.
Die Ukraine macht von ihrem Recht Gebrauch sich zu verteidigen.
Ein gesamteuropäischer Ansatz ist dabei allerdings getrennten und wohlmöglich unterschiedlichen nationalen Lösungen stets vorzuziehen.
Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den beiden Regelungen. Im Folgenden will ich Ihnen auch klar machen, wieso ich dies so sehe: