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Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und die Schweiz haben bereits (zum Teil seit zehn Jahren) ähnliche Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags. In diesen Ländern sind keine Fälle bekannt, dass Personen die Regelungen aus anderen Gründen nutzen, als um die Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag in Einklang zu bringen.
So spricht sich beispielsweise auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe für das Selbstbestimmungsgesetz aus und sieht Schutzräume durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht gefährdet.
Dem Selbstbestimmungsgesetz habe ich nicht zugestimmt. Die Begründung habe ich in einer persönlichen Erklärung mitgeteilt.
Das Gesetz ist im Entwurfsstadium. Mit dem Kabinettsbeschluss startet das Gesetzgebungsverfahren, in dessen Verlauf Kritik und Bedenken erneut geprüft werden.
Eine negative Beeinflussung der finanziellen Förderung von Frauenhäusern durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ist in der Tat leider nicht auszuschließen.