Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz).
das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz).
Sowohl die CSU-Fraktion im Landtag als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat aus diesen Vorfällen Lehren gezogen
die Hochzeit von Christian Lindner war schon lange für das letzte Wochenende geplant.
Aus meiner Sicht sollte man definitiv eine abgeschlossene Ausbildung haben. Das kann natürlich auch ein Studium sein.
Für mich ganz persönliche Erfolge waren die Absenkung des Wahlalters auf 16 zur Europawahl und natürlich meine ersten Reden vor dem Bundestag.