Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Der Beschluss zur Anpassung erfolgte im Dezember 2019.
Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems war vorgesehen, den Waffenbehörden eine neue Kompetenz zum Betreten und zur Durchsuchung von Wohnungen bei Zweifeln an Zuverlässigkeit und Eignung in § 45 Abs. 6 WaffG zu verschaffen, wenn eine Gefährdung besonders bedeutender Rechtsgüter besteht.

Dieses Gespräch verlief meines Erachtens trotz der vorgetragenen Kritik in einer konstruktiven Atmosphäre. Nun werden noch einige kleinere Anpassungen bis zum Kabinettbeschluss geprüft.
Neben der Ortsflexibilität ermöglicht die Gleitzeit in vielen Bereichen der Bundesverwaltung eine freiere Arbeitszeiteinteilung