
Sehr geehrter Herr Andreas Giebel,
Sehr geehrter Herr Andreas Giebel,
(...) Ziel war es, beides zu vermeiden. Bis zur Bund-Länder-Einigung waren die betroffenen (bayerischen) Finanzämter überdies ausdrücklich angewiesen, die Fälle, die zu einem Steuereinbehalt hätten führen können, offen zu halten, um die Werbetreibenden nicht unnötigerweise steuerlich zu belasten. (...)
(...) Zwischen den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern wurde mittlerweile die steuerliche Behandlung von Vergütungen für Onlinewerbung geklärt. Im Gegensatz zur Auffassung der bayerischen Betriebsprüfer handelt es sich bei den Vergütungen um keine Lizenzzahlungen für Rechteüberlassungen, sondern um Zahlungen für eine Dienstleistung. (...)
(...) welche Form der Online-Werbung der Quellenbesteuerung unterliegt und ob ein Erstattungsanspruch gegenüber dem (ausländischen) Vertragspartner besteht, können nur Finanzverwaltung und Rechtsprechung klären. Betroffenen Unternehmen kann ich daher nur empfehlen, sich zunächst an ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. (...)
(...) für Ihre Anfrage bedanke ich mich ganz herzlich. Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt. (...)
(...) Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinen regelmäßigen Politikbriefen, auf meiner eigenen Internetseite und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. (...)