Antwort 11.11.2024 von Stephan Brandner AfD
Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merk- male des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs.
Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merk- male des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs.
Der Deutsche Bundestag ist mittlerweile nur noch eingeschränkt auf X tätig.
Ich bin überzeugt davon, dass ein politischer Neuanfang mit einer CDU unter einem Kanzler Merz nicht möglich ist
Eine Abschaffung der mit A3 besoldeten Dienstgrade der Bundeswehr ist nicht vorgesehen.
Ich halte die EU für nicht reformierbar und sehe sie als gescheitertes Projekt.