Fragen und Antworten
Jedoch werden wir uns in unseren Parteigremien dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.
Als Landespolitikerin habe ich jedoch keinen direkten Einfluss auf die Bundesgesetzgebung. Ich habe ich Ihr Anliegen aber an unsere für den Bereich Forst zuständigen Landespolitiker weitergeleitet, damit von der Fachebene aus geprüft wird, inwieweit ein Zugehen auf den Bund erfolgen kann.
Die konkrete Planung, Bewertung und Umsetzung erfolgt durch spezialisierte Stellen wie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

