Fragen und Antworten


Die konkrete Planung, Bewertung und Umsetzung erfolgt durch spezialisierte Stellen wie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.

In dieser Hinsicht hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Beauftragung eines Auenstrukturplans initiiert.