Antwort 15.09.2023 von Ulrike Bahr SPD
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
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Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.