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Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Das Thema liegt zur Zeit im Wahlprüfungsausschuss.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt, in diesem bin ich kein Mitglied.
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.